Der Senat
Gremium der Hochschule
Aufgaben
Der Senat beschließt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes über grundsätzliche fachliche Angelegenheiten der Hochschule und ist insbesondere für die Regelungen der Studieninhalte und des Studienablaufs durch die Studienordnung, den Erlass von Studienplänen und die Erarbeitung von Prüfungsordnungen zuständig. Er entwickelt darüber hinaus die Grundlagen der Personal- und Investitionsplanung und gibt Empfehlungen zur Einrichtung neuer Studienrichtungen und zur Standortplanung ab. Die Mitglieder des Senats sind in Hochschulangelegenheiten nicht an Weisungen der Trägergesellschaften gebunden.
Zusammensetzung
Der Senat setzt sich aus bis zu vier Mitgliedern aus dem Kreis der hauptamtlichen Dozentinnen und Dozenten (Professorinnen und Professoren), einem Mitglied aus dem Kreis der sonstigen hauptberuflichen Angehörigen der Hochschule, einem Mitglied aus dem Kreis der Lehrbeauftragten, einem Mitglied aus dem Kreis der Studierenden und der Präsidentin oder dem Präsidenten zusammen.
Mitglieder
Präsident Prof. Dr. Stefan Wiedmann, Vizepräsidentin Prof. Dr. Sandra Blumberg, Prof. Dr. Hinrich Schröder, Prof. Dr.-Ing. Bernhard Meussen, Prof. Dr. habil. Jan Haase, Prof. Dr. Christoph Stockstrom, Mirja Mumm, Ulf Wohlers sowie Vertreter:innen des AStA.
Gäste:
Gleichstellungsbeauftragte:r, Compliance Beauftragte:r, Qualitätsmanagement Beauftragte:r.
Von li. nach re.:
Präsident Prof. Dr. Stefan Wiedmann, Prof. Dr. Hinrich Schröder, Prof. Dr. habil. Jan Haase, Vertreter:innen des AStA, Prof. Dr.-Ing. Bernhard Meussen, Prof. Dr. Christoph Stockstrom, Ulf Wohlers, Mirja Mumm.