Gremien
an der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft
Die Gremien der Trägergesellschaft
Die Hauptversammlung (Aktionär:innen)
Die Hauptversammlung der Aktionär:innen ist insbesondere für die Genehmigung der Haushaltspläne, die Feststellung des Jahresabschlusses, Satzungsänderungen und die Wahl des Aufsichtsrates zuständig.
Der Aufsichtsrat
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Seine Zusammensetzung sowie seine Rechte und Pflichten bestimmen sich nach den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und nach den Vorschriften der Satzung der NORDAKADEMIE gAG Hochschule der Wirtschaft.
Der Vorstand
Der Vorstand vertritt die Hochschule nach außen. Ihm obliegt die Geschäftsführung der Hochschule in eigener Verantwortung (§§ 76 ff. AktG). Er wird vom Aufsichtsrat berufen.
Die Gremien der Hochschule
Der Senat
Der Senat setzt sich aus bis zu vier Mitgliedern aus dem Kreis der hauptamtlichen Dozentinnen und Dozenten (Professorinnen und Professoren), einem Mitglied aus dem Kreis der sonstigen hauptberuflichen Angehörigen der Hochschule, einem Mitglied aus dem Kreis der Lehrbeauftragten, einem Mitglied aus dem Kreis der Studierenden und der Präsidentin oder dem Präsidenten zusammen.
Das Präsidium
Das Präsidium vertritt gem. § 44 des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes die Hochschule nach außen und leitet die Verwaltung der Hochschule.
Der betriebliche Beirat
Die Gesellschaft hat einen aus mindestens 10 und höchstens 20 Mitgliedern bestehenden Beirat.
Die Ausbildungskonferenz
Die mit der NORDAKADEMIE kooperierenden Betriebe sind in der sogenannten Ausbildungskonferenz vertreten, die einmal im Jahr stattfindet.
Der Prüfungsausschuss
Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Prüfungsausschusses regelt § 7 der Prüfungsverfahrensordnung der NORDAKADEMIE.
Die Studierendenvertretung
Die Studierendenschaft der NORDAKADEMIE hat sich in Anlehnung an § 28 schleswig-holsteinisches Hochschulgesetz eine Satzung gegeben und hierin die Studierendenvertretung (durch den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und das Studierendenparlament) sowie die Vollversammlung der Studierenden geregelt.