Er ist für viele Eigentümer sowie Managements ein persönliches Ziel und Höhepunkt in der Unternehmenshistorie beziehungsweise eigenen Vitae.
Eine leichte und quasi unbegrenzte Kapitalbeschaffung, Prestige und erhöhte Öffentlichkeitswirkung sind zudem nur einige der „Verheißungen“ nach einem Börsengang.
Der Rückzug von der Börse stellt dagegen insbesondere in Deutschland immer noch ein Ausnahmephänomen dar. Dabei wäre vernünftigerweise auch die Börsennotiz - wie jede andere betriebswirtschaftliche Entscheidung in der Praxis - regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Für viele Unternehmen, insbesondere im mittelständischen Segment, bedeutet die Börsennotiz eine signifikante Bürokratie und erheblichen Zeitaufwand, was täglich konkret spürbar ist, während die anvisierten Vorteile im Zeitverlauf teilweise nur noch recht schwer fassbar beziehungsweise zu quantifizieren oder gar nicht mehr vorhanden sind.
Der Artikel „Going Private nach Tesla“ versetzt sich bzgl. eines Going Privates in die Rolle von CFOs und Private Equity-Investoren, und beleuchtet deren „pros and cons“ bezüglich eines Taking Private von Unternehmen: Was sind Anreize für, aber auch Probleme bei einem Going Private?
Wie man an den Fällen Tesla und Stada sieht, ist dieses ein spannendes und aktuelles Thema, das in einem kommenden Abschwung noch erheblich an Bedeutung gewinnen wird.
Prof. Dr. Jörg Richard gehört bzgl. Going Privates zu den Vertretern „der ersten Stunde“ in Deutschland.
Eine erste Beschäftigung mit dem Thema begann bereits vor rund 30 Jahren an der Ruhr-Universität Bochum. Bei einem Aufenthalt in New York begeisterte ihn dann Arthur M. Borden noch mehr für das Thema in einem noch heute sehr präsenten Zusammentreffen im New York University Club. Arthur M. Borden war Verfasser des bemerkenswerten juristischen Standardwerkes „Going Private“, Professor an der NYU und darüber hinaus Mitbegründer der Stiftung, die mit Stipendien u.a. Barack Obamas Vater ein Studium in den USA ermöglichte.
Neben vielen Artikeln und Medienpräsenzen mündete die Befassung mit dem Thema in der Initiierung und (Mit-)Herausgabe des ersten in Deutschland erschienenen „Handbuch Going Private“.
Nach den entsprechenden Gesetzesänderungen – die erst ein Going Private in Deutschland ermöglichten – war der Verfasser dann von der Beratung bis hin zur Begleitung von Kapitalmarkttransaktionen auch in der Umsetzung von Going Privates involviert.
Fragen zum Thema können an Prof. Dr. Jörg Richard gerichtet werden.